Urlaubs-Garantie
Entsprechend der Reisebürosicherungsverordnung (RSV) ist die Verkehrsbüro Ruefa Reisen GmbH im Reiseveranstalter-Verzeichnis des BMfWA unter der Nummer 1998/0290 eingetragen. Unser Garant ist die BAWAG-PSK mit der Garantiererklärung Nr. 00117-404-218. Als Abwickler fungiert die An diese sind sämtliche Ansprüche bei sonstigem Anspruchsverlust innerhalb von 8 Wochen nach Eintritt der in § 1 Abs. 3 der RSV genannten Ereignisse anzumelden. Bei Buchung (frühestens aber 11 Monate vor dem Ende der Reise) ist eine Anzahlung von 20% des Reisepreises zu leisten. Die Restzahlung ist frühestens 14 Tage vor Reiseantritt Zug um Zug gegen Übergabe der Reiseunterlagen fällig. |
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